§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die sich im Zusammenhang mit der Lieferung und der Montage, den Reparaturen, Wartungen sowie Beratungsleistungen von photovoltaischen und solarthermischen Anlagen (nachfolgend „Anlagen“) sowie einzelner Anlagen (nachfolgend „Anlagenteile“) getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus der Bestellung, der Auftragsbestätigung sowie diesen Geschäftsbedingungen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht anerkannt.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Angebot – Vertragsabschluss

  1. Die Konditionen für Lieferungen und Leistungen sind freibleibend und unverbindlich, d.h. nur eine Aufforderung zur Abgabe des Angebots. Mit Bestellung der gewünschten Waren und Leistungen erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
  2. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss passender Deckungsgeschäfte mit unseren Zulieferern. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Vertragsabschluss, informiert und bekommt die Gegenleistung dementsprechend zurückerstattet.
  4. Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserung der Ware darstellen. Es besteht keine Verpflichtung, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 3 Vertragsunterlagen

  1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
  2. Gefertigte zeichnerische oder sonstige graphische Darstellungen verstehen sich als Näherungsdarstellungen.

§ 4 Preise

Die angebotenen Preise enthalten die gesetzliche Umatzsteuer und verstehen sich zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Entgeltzahlung spesenfrei ohne Abzug innerhalb 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Verzugszins beträgt 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bei Verbrauchern, 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bei gewerblichen Kunden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
    ausgeschlossen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Anlagen und Anlagenteilen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  2. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaiger Beschädigungen/Vernichtung der Ware zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Waren sowie die eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

§ 7 Pflichten des Käufers beim Erwerb einer Anlage

  1. Der Kunde stellt Informationen, Pläne und sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung unserer vereinbarten Leistungen erforderlich ist, auf unsere Anforderung hin rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig
    • alle rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Bau und zur Inbetriebnahme der Anlage abzuklären;
    • den bei photovoltaischen Solaranlagen mit dem Netzbetreiber ggfs. abzuschließenden Vertrag zu prüfen;
    • zu prüfen, ob das Gebäude unter Berücksichtigung seiner statischen Gegebenheiten die Anlage aufnehmen kann.

§ 8 Bauliche Voraussetzungen vor Beginn von Montagearbeiten

  1. Soweit Montagearbeiten durch uns vereinbart sind, hat der Kunde für eine ungehinderte Einbringung aller von uns zu liefernder Waren und für einen ungehinderten Zugang zum Objekt zu sorgen, an dem die Montageleistung zu erbringen ist.
  2. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass vor Beginn der Montagearbeiten die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind.
  3. Bauliche Voraussetzung sind insbesondere:
    • freie Montageflächen für die Anlage und alle notwendigen Bestandteile;
    • Bereitstellung eines Baugerüsts auf unsere Anforderung, soweit erforderlich; eine Bereitstellung durch uns wird nach
    Aufmaß berechnet;
    • ausreichende Stromanschlüsse zur Durchführung von Montagearbeiten;
    • zugängliche und begehbare Dachfläche.

§ 9 Selbstmontage des Kunden

Die Selbstmontage der Anlage oder Anlageteile durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 10 Gewährleistungsrechte

  1. Ein Mangel der Anlage liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil der tatsächliche Ertrag oder Gewinn oder die tatsächliche Energieeinsparung der Anlage die Werte einer von uns oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreiten. Die Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar, von deren Ergebnissen die tatsächlich erzielten Ergebnisse abweichen können.
  2. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder diejenige unseres Unternehmens, soweit ausdrücklich als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von
    Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  3. Eine über unsere gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Garantien erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt.
  4. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus zurücktreten, wenn die Ausführung eines Teils der bestellten Ware unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ansonsten hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt im Fall unseres Unvermögens. Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag

  1. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. Zahlungsverzug, nach dem erfolglosen Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  2. Des Weiteren sind wir berechtigt, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unser Entgeltanspruch gegen den Käufer gefährdet ist, weil eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Käufer fruchtlos durchgeführt wurde, der Käufer die Versicherung an Eides statt über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.

§ 12 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen bedürfen der Schriftform und sind keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
  1. Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Kunden zumutbar ist.

§ 13 Gefahrübergang

Versenden wir auf Verlangen des Kunden die Anlage/ Anlageteile nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

§13 Allgemeine Haftung

Unsere Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haften wir nur für vorhersehbare vertragstypische Schäden.

Soweit die Haftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Der Ausschluss und die Beschränkung unserer Haftung umfasst auch vorvertragliche Pflichtverletzungen.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt.
  3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG), soweit auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses Kaufleute stehen.
  4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.